Psychosomatische Grundkenntnisse im Rahmen der Facharztweiterbildung in allen klinischen Fächern
Nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung (WBO) der Landesärztekammer Baden-Württemberg (Stand 01.03.1998) müssen Ärzte aller Gebiete mit Patientenbezug (»klinische Fächer«) bei Abschluss der Weiterbildung in der Lage sein, eine Basisdiagnostik und Basisversorgung bei Patienten mit psychischen und psychosomatischen Störungen zu leisten.
Dieses Basiswissen muss in Baden-Württemberg mit einem 40 Stunden Kurs nachgewiesen werden.
Nur im Gebiet Allgemeinmedizin, Allg.Med. und Innere und Gynäkologie ist für die FA Prüfung ein 80h Kurs gefordert.
Inhalt des Kurses ist
Kurszeiten
2 Blöcke jeweils Freitag Nachmittag - Samstag
Mit der Vorlage der Kursbescheinigung wird der Nachweis der psychosomatischen Grundkenntnisse von der BÄK anerkannt.
Preis auf Anfrage.